FG Saarland vom 02.02.1998
1 V 301/97
Fundstellen:
EFG 1998, 687

VGA bei umsatzabhängiger Leistungszulage

FG Saarland, vom 02.02.1998 - Aktenzeichen 1 V 301/97

DRsp Nr. 2001/3214

VGA bei umsatzabhängiger Leistungszulage

Bei der Vereinbarung einer umsatzabhängigen Leistungszulage liegt eine vGA vor, wenn die Kapitalgesellschaft aus dem früheren Einzelunternehmen hervorgegangen ist, dessen Inhaber nunmehr als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer fungiert und ihm die Leistungszulage zeitlich unbefristet zugesagt worden ist.

Für die Praxis:

Als besonderer Umstand, der für die Vereinbarung einer Umsatztantieme spricht, soll die Aufbauphase eines Unternehmens gelten (BFH vom 19.5.1993, BFH/NV 1994, 124), wobei jedoch der BFH betont, daß in solch einem Fall die Kapitalgesellschaft (z.B. durch eine Revisionsklausel oder eine zeitliche Beschränkung im Arbeitsvertrag) sicherstellen müsse, daß die Zahlung der umsatzabhängigen Tantieme tatsächlich auf die Dauer der Aufbauphase beschränkt bleibe.

Fundstellen
EFG 1998, 687