FG Berlin - Urteil vom 28.04.1997
8263/96

VGA bei unklarer Gehaltsvereinbarung

FG Berlin, Urteil vom 28.04.1997 - Aktenzeichen 8263/96

DRsp Nr. 2001/2700

VGA bei unklarer Gehaltsvereinbarung

Die zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden Gesellschafter getroffene Vereinbarung ist nicht hinreichend eindeutig und klar, wenn die von der Kapitalgesellschaft zu zahlende Vergütung in das Ermessen des gemeinsamen Steuerberaters (als sog. Schiedsgutachter) gestellt worden ist. Die Vergütung ist daher als VGA zu behandeln.

Tatbestand:

Die Klägerin stellt ... her. Zwischen ihr und ihrem Alleingesellschafter und Geschäftsführer, Herrn ..., besteht eine sogenannte Betriebsaufspaltung.

Mit Wirkung vom 1. Januar 1987 schloss sie mit Herrn ... einen Pachtvertrag über dafür ihren Betrieb erforderliche Anlagevermögen sowie einen Geschäftsbesorgungsvertrag. Nach dem Geschäftsbesorgungsvertrag übernahm Herr ... die gesamte kaufmännische und technische Verwaltung der Klägerin unter Einsatz verschiedener Mitarbeiter. Nach § 4 des Geschäftsbesorgungsvertrages wurde die Jahresvergütung für die Geschäftsbesorgung zunächst auf ... DM festgesetzt.