1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist im Klageverfahren (Az. 7 K 3209/09), ob die von der Antragstellerin an die Firma S in A geleisteten Zahlungen, die sie als Fremdleistungen gewinnmindernd gebucht hat, als verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandeln sind.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf den Betriebsprüfungsbericht vom 6. Juni 2006, die Einspruchsentscheidung vom 7. Oktober 2009, die Akten und die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.
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