Unter "Jahresüberschuss" ist zwar nach § 275 Abs. 2 HGB das Jahresergebnis zu verstehen, dass sich nach Saldierung sämtlicher Erträge und betrieblicher Aufwendungen (einschließlich der Tantiemeaufwendungen) ergibt. Bei GmbH-Geschäftsführern ist es aber üblich, eine gewinnabhängige Tantieme nach dem Jahresüberschuss vor Abzug der Tantieme zu berechnen.
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