Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob hinsichtlich der Anmietung einer Halle in A/NL und der Vermietung eines Einfamilienhauses an den Gesellschafter-Geschäftsführer der Klägerin verdeckte Gewinnausschüttungen vorliegen.
Gegenstand der Tätigkeit der Klägerin ist die …. Sie ermittelt den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich, das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. In den Streitjahren war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer Herr G.
Bei der Klägerin fand für die Jahre 1995 bis 1998 eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung M statt. Dabei traf der Prüfer unter anderem folgende Feststellungen:
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