I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sind Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Diese GbR ist durch Umwandlung einer GmbH (X-GmbH) entstanden (Umwandlungsbeschluss vom 29. Dezember 1997), an deren Stammkapital die Kläger jeweils zu 50 v.H. beteiligt und deren Geschäftsführer sie waren. Die Beteiligten streiten darüber, ob Leistungen der X-GmbH an die Kläger auf nicht ordnungsgemäß durchgeführten Verträgen beruhten und deshalb steuerrechtlich als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) zu würdigen sind.
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