I. Die Beteiligten streiten darüber, ob Gehaltsaufwendungen der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) für ihren alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer (A) steuerrechtlich verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) darstellen. Das Finanzgericht (FG) hat dies angenommen und die von der Klägerin erhobene Klage abgewiesen, ohne die Revision gegen sein Urteil zuzulassen. Dagegen richtet sich die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin, die geltend macht, dass die Revision nach § 115 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zuzulassen sei.
Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) ist der Nichtzulassungsbeschwerde entgegengetreten.
II. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unbegründet. Die von der Klägerin geltend gemachten Gründe für eine Zulassung der Revision liegen nicht vor.
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