BFH - Urteil vom 13.09.2000
I R 10/00
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, § 43 Abs. 1 S. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1 ; KStG § 8 Abs. 3 S. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 584

VGA nur bei Forderungsverzicht, nicht wenn Bilanzausweis fehlt

BFH, Urteil vom 13.09.2000 - Aktenzeichen I R 10/00

DRsp Nr. 2001/3989

VGA nur bei Forderungsverzicht, nicht wenn Bilanzausweis fehlt

Die Annahme einer vGA i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG setzt voraus, dass einem Gesellschafter außerhalb eines gesellschaftsrechtlich wirksamen Gewinnverteilungsbeschlusses ein Vermögensvorteil zugewendet wird, der seine Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat. Die Voraussetzungen hierfür liegen nicht bereits deshalb vor, weil die Kapitalgesellschaft einen Zinsanspruch gegen den Gesellschafter nicht bilanziell ausgewiesen hat, sondern nur bei einem wirksamen Zinsverzicht.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, § 43 Abs. 1 S. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1 ; KStG § 8 Abs. 3 S. 2;

Gründe: