I. Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung von Vergütungen für Überstunden sowie von Zuschlägen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, die eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlt hat.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine GmbH, die Backwaren herstellt und vertreibt. An ihrem Stammkapital waren in den Streitjahren (1998 bis 2001) K zu 51 v.H. und dessen Ehefrau zu 49 v.H. beteiligt. K war zugleich der alleinige Geschäftsführer der Klägerin.
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