FG Saarland - Urteil vom 26.01.2011
1 K 1509/07
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2; AO § 162;
Fundstellen:
DStRE 2012, 422

VGA wegen unangemessener Vergütung der drei Geschäftsführer einer Familien-GmbH

FG Saarland, Urteil vom 26.01.2011 - Aktenzeichen 1 K 1509/07

DRsp Nr. 2011/14101

VGA wegen unangemessener Vergütung der drei Geschäftsführer einer Familien-GmbH

1. Unterhält eine im Kfz-Handel und der – Reparatur tätige Familien-GmbH statt dem für die Unternehmensgröße üblichen einen Geschäftsführer drei, die zum Teil noch anderen Unternehmen ihre Arbeitskraft schulden bzw. nicht allein vertretungsberechtigt sind, ist im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit der Geschäftsführergehälter der aus externen Gehaltsstudien ermittelte und verdreifachte Vergleichswert um 30% zu mindern. Weitere Abschläge könnten sich aus der Tätigkeit der Geschäftsführer für andere Unternehmen ergeben. 2. Auch wenn eine vGA wegen überhöhter Geschäftsführergehälter nur vorliegt, wenn der obere Rand des Schätzungsrahmens überschritten ist, bestimmt sich der Schätzrahmen nicht durch das obere Quartil oder gar durch den Höchstwert von Gehaltsstrukturuntersuchungen, sondern durch die Gesamtumstände des Einzelfalles.

Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 S. 2; AO § 162;

Tatbestand