I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wurden in den Streitjahren 1991 bis 1993 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war seit 1990 mit 30 v.H., die weitere Gesellschafterin GG mit 70 v.H. des Stammkapitals an der GS-GmbH beteiligt. Alleiniger Geschäftsführer der GmbH war der Kläger. GG war bei der GmbH als kaufmännische Angestellte beschäftigt und Lebenspartnerin des Bruders MG des Klägers, der ebenfalls im Unternehmen der GmbH angestellt war.
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