I.
Streitig ist die Tarifierung einer Video/Sound Installation.
Die Klägerin meldete beim Hauptzollamt München (HZA) Abfertigungstelle Landsbergerstraße (ZA) mit Zollanmeldung vom 29. August 2001 eine Kiste Orginalerzeugnisse der Bildhauerkunst aus Stoffen aller Art, Shirin Neshat "Possessed" 2001 zur Überführung in den freien Verkehr an. Sie beantragte die Tarifierung 97030000 laut beiliegender Kopie eines "Certificate of Authenticity" für die Aufnahme in die Museumssammlung. Es handelte sich um drei bespielte Aufzeichnungsträger, nämlich zwei DVD's (Orginal und Archivkopie) und ein digitales Beat-Video-Masterband als Sicherungskopie. Mit Zollbescheid vom 31. August 2001 setzte das ZA die Einfuhrabgaben auf 13.530,05 DM fest.
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