FG Düsseldorf, vom 21.08.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 11 V 2481/09
Vollabzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer; Verständnis des Tatbestandsmerkmals wesentliche Nachteile des § 69 Abs. 2 Satz 8 Finanzgerichtsordnung (FGO) i.S.d. Rechtsprechung zu § 114 FGO
BFH, Beschluss vom 26.01.2010 - Aktenzeichen VI B 115/09
DRsp Nr. 2010/4253
Vollabzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer; Verständnis des Tatbestandsmerkmals "wesentliche Nachteile" des § 69 Abs. 2 Satz 8 Finanzgerichtsordnung (FGO) i.S.d. Rechtsprechung zu § 114FGO
1. NV: Eine Aufhebung der Vollziehung des Einkommensteuerbescheids 2007 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken an dem Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6bEStG i.d.F. des StÄndG 2007 betreffend Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ist insoweit gerechtfertigt, als die Einkünfte der Antragstellerin aus nichtselbständiger Arbeit um weitere Werbungskosten in Höhe von 1.250 € zu mindern sind.2. NV: Die Aufhebung der Vollziehung eines Steuerbescheids erscheint hingegen erst dann nötig, wenn das zuständige Gericht von der Verfassungswidrigkeit einer streitentscheidenden Vorschrift überzeugt ist und diese deshalb gemäß Art. 100 Abs. 1GG dem BVerfG zur Prüfung vorgelegt hat.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.