FG Münster , vom 29.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 2736/05
Vollbeendung einer zweigliedrigen GbR durch das Ausscheiden eines Gesellschafters ohne Liquidation; Prozessführungsbefugnis einer vollbeendeten GbR als Prozessstandschafterin für die Gesellschafter; Dispositionsbefugnis der Beteiligten bzgl. der notwendigen Beiladung; Entstehungszeitpunkt des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters nach § 89b HGB
BFH, Urteil vom 09.02.2011 - Aktenzeichen IV R 37/08
DRsp Nr. 2011/9093
Vollbeendung einer zweigliedrigen GbR durch das Ausscheiden eines Gesellschafters ohne Liquidation; Prozessführungsbefugnis einer vollbeendeten GbR als Prozessstandschafterin für die Gesellschafter; Dispositionsbefugnis der Beteiligten bzgl. der notwendigen Beiladung; Entstehungszeitpunkt des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters nach § 89bHGB
1. NV: Für den Veranlagungszeitraum 2002 bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass eine Tarifbegünstigung des Ausgleichsanspruchs nach § 89bHGB als Veräußerungsgewinn i.S. von § 34 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3EStG auch dann ausscheidet, wenn dieser Anspruch in zeitlichem Zusammenhang mit dem Eintritt des Berechtigten in den Ruhestand entsteht.2. NV: Der allgemeine Gewinnverteilungsschlüssel als Aufteilungsmaßstab der gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 35 Abs. 3EStG 2002 (jetzt § 35 Abs. 2EStG) ist verfassungsgemäß.