Volle Ansparrücklage auch bei unangemessener Investition
FG Düsseldorf, vom 07.06.2004 - Aktenzeichen 7 K 5808/02 E
DRsp Nr. 2005/3121
Volle Ansparrücklage auch bei unangemessener Investition
Die Bildung einer Ansparrücklage nach § 7 g Abs. 3EStG ist auch dann in voller Höhe zulässig, wenn die beabsichtigte Investition unangemessen i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7EStG ist.