I. Das Urteil wurde der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) am 6. November 1999 zugestellt.
Am 8. Dezember 1999 haben die Rechtsanwälte S & Partner in Gesellschaft bürgerlichen Rechts (S-GbR) unter Berufung auf eine noch nachzureichende Prozessvollmacht für die Klägerin Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.
Mit Schreiben vom 11. Januar 2000 (zugestellt am 14. Januar 2000) hat die Geschäftsstelle des erkennenden Senats die S-GbR aufgefordert, die Prozessvollmacht im Original bis zum 8. Februar 2000 vorzulegen. Gleichzeitig wurde auf den verspäteten Eingang der Nichtzulassungsbeschwerde und auf § 56 der Finanzgerichtsordnung (FGO) hingewiesen.
Hierauf hat die S-GbR bis heute nicht reagiert.
II. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|