Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20.04.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Osnabrück unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten zu 1) und 2) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 90.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 10.000 EUR ab dem 01.01.2012, ab dem 01.07.2012, ab dem 01.01.2013, ab dem 01.07.2013, ab dem 01.01.2014, ab dem 01.07.2014, ab dem 01.01.2015, ab dem 01.07.2015, ab dem 01.01.2016 zu zahlen.
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