Der Kläger wendet sich gegen die an ihn gerichtete Vorladung der beklagten Verwaltungsbehörde zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Wegen des Sachverhaltes im Einzelnen wird auf den Beschluss in der Sache 7 V 3173/01 vom 17. Oktober 2001 verwiesen.
Das vorliegende Klageverfahren wurde ebenfalls mit Beschluss des Senates vom 16. Oktober 2001 auf die Einzelrichterin übertragen.
Der Kläger trug zunächst in diesem Klageverfahren zur Sache nichts vor.
In dem Termin zur mündlichen Verhandlung vom 21. November 2001 stellte der Kläger einen Befangenheitsantrag gegen die Einzelrichterin, der mit Beschluss des Senates vom 30. November 2001 verworfen wurde. Wegen der Einzelheiten wird insoweit auf diesen Beschluss verwiesen.
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