1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob das Finanzamt (FA) zu Recht den Antrag der Kläger auf Gewährung eines Vollstreckungsaufschubs und einer Stundung abgelehnt hat.
Bei den Klägern handelt es sich um Eheleute, die unter einer gemeinsamen Steuernummer beim FA erfasst sind. Der Kläger zu 1 ist als Rechtsbeistand, die Klägerin zu 2 ist in der Schuldnerberatung unternehmerisch tätig. Sie sind seit längerem mit der Zahlung von Steuern im Rückstand, mit Stand vom 7. April 2009 betrugen die Steuerschulden insgesamt 49.252,92 EUR.
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