Die Antragstellerin ist Eigentümerin des Grundstücks X, das sie von ihrem Ehemann durch notariellen Vertrag mit Lastenwechsel zum 1. Juni 1992 unentgeltlich, jedoch gegen Übernahme der im Grundbuch zugunsten der B-Bank eingetragenen beiden Grundschulden erworben hatte. Wegen Steuerrückständen der Antragstellerin und ihres mit ihr zusammenveranlagten Ehegatten, die nach Aufteilung der Gesamtschuld vollständig auf den Ehemann entfielen, betreibt der Antragsgegner (das Finanzamt --FA--) unter Berufung auf § 278 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) die Zwangsversteigerung des Grundstücks wegen einer Teilforderung. Ein entsprechender Beschluss des Amtsgerichts ist am 27. Juli 1999 ergangen.
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