FG Hessen vom 23.04.1998
4 V 6274/97
Fundstellen:
EFG 1998, 1108

Vollverzinsung bei offener Gewinnausschüttung

FG Hessen, vom 23.04.1998 - Aktenzeichen 4 V 6274/97

DRsp Nr. 2001/2857

Vollverzinsung bei offener Gewinnausschüttung

Eine offene Gewinnausschüttung ist ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO und führt insoweit zu einem abweichenden Zinslauf nach § 233 Abs. 2 a AO. Ein rückwirkendes Ereignis hat aber nur dann Einfluß auf die Zinsberechnung, wenn es nach Ablauf der Karenzzeit eintritt.

Fundstellen
EFG 1998, 1108