Auf die Berufung der Klagepartei wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 16.08.2018, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei 8.446,00 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.09.2017 Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Pkw Skoda Yeti mit der Fahrgestellnummer ...0585 zu bezahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, die Klagepartei von den vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 958,19 Euro freizustellen.
4.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
III.Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen haben die Beklagte 35 % und die Klagepartei 65 % zu tragen.
IV. V.
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