Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 28.10.2019, Aktenzeichen
Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Ingolstadt ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in der gleichen Höhe leistet.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 22.850,00 € festgesetzt.
I.
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