Der Kläger ist Unternehmer i.S.d. Umsatzsteuergesetzes - UStG -. Für sein Unternehmen Café N. in L. meldete der Kläger für das Streitjahr 1993 unter dem 27. Dezember 1994 Umsätze in Höhe von 263.968 DM (15 %) und 438.554 DM (7 %) zuzüglich Entnahmen an und begehrte den Abzug von Vorsteuern in Höhe von 137.085,74 DM.
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