I.
Im finanzgerichtlichen Verfahren war streitig, ob die vom als Berufsfußballspieler tätigen Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) an eine GmbH gezahlten Beratungshonorare bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten zu berücksichtigen sind.
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