Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob ein Grundstück, das von einem Bestattungsunternehmen (teilweise) für seine betrieblichen Zwecke genutzt wird, wie ein Bestattungsplatz gemäß § 4 Nr. 2 des Grundsteuergesetzes (GrStG) von der Grundsteuer befreit ist. Dem Rechtsstreit liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde:
Die Klägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), bestehend aus den Gesellschaftern A und B. Beide Gesellschafter sind auch Anteilseigner der C GmbH (im Folgenden: GmbH), die ihrerseits ein Bestattungsunternehmen betreibt.
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