FG Berlin, vom 09.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 6351/02
Von Getränkegroßhändlern an Gastwirte weitergereichte Brauereidarlehen sind Dauerschulden
BFH, Urteil vom 15.05.2008 - Aktenzeichen IV R 77/05
DRsp Nr. 2008/13468
Von Getränkegroßhändlern an Gastwirte weitergereichte Brauereidarlehen sind Dauerschulden
»Darlehen, die einem Getränkegroßhändler von Brauereien zur Weitergabe an Gastwirte gewährt werden, sind Dauerschulden i.S. des § 8 Nr. 1 GewStG a.F., wenn mit den weitergereichten Darlehen eine Getränkebezugsverpflichtung verbunden ist.«