Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt. Den Beigeladenen werden Kosten weder auferlegt, noch erstattet.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Frage, wie ein von einem neuen Gesellschafter bei Eintritt in eine atypisch stille Gesellschaft gezahltes Agio steuerlich zu behandeln ist.
Die Klägerin ist eine GmbH, an deren Stammkapital (zunächst 51.300 DM, ab September 2003 dann 27.000 EUR) ursprünglich … (H) und … (S) zu je 44,44% sowie … (K) zu 11,11% beteiligt waren. Die Klägerin betreibt ein Handelsgeschäft als ….
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