FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.04.2008
12 K 6147/05 B
Normen:
GewStG § 8 Nr. 1 ;

Von Wohnbauunternehmen zum Grundstückskauf sowie zum Bau von Eigentumswohnungen aufgenommener Kredit auch bei anfänglicher Unveräußerbarkeit der Wohnungen und Übertragung der Wohnungen auf eigene BGB-Gesellschaften keine Dauerschuld

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.04.2008 - Aktenzeichen 12 K 6147/05 B

DRsp Nr. 2008/12257

Von Wohnbauunternehmen zum Grundstückskauf sowie zum Bau von Eigentumswohnungen aufgenommener Kredit auch bei anfänglicher Unveräußerbarkeit der Wohnungen und Übertragung der Wohnungen auf eigene BGB -Gesellschaften keine "Dauerschuld"

1. Kauft ein auf dem Immobiliensektor tätiges Unternehmen ein Grundstück, um darauf Eigentumswohnungen zu errichten und zu veräußern, so ist ein zu diesem Zweck aufgenommenes Darlehen, das ausweislich des Kreditvertrags durch den Erlös aus der Veräußerung der zum Umlaufvermögen gehörenden Wohnungen nach ihrer Fertigstellung getilgt werden soll, dem laufenden Geschäftsverkehr zuzuordnen und gehört deswegen nicht zu den Dauerschulden i.S. von § 8 Nr. 1 GewStG.