FG Köln - Urteil vom 19.10.2011
9 K 3301/10
Normen:
EStG § 3c; EStG § 9 Abs 1 Satz 1;
Fundstellen:
DStR 2013, 6
DStRE 2013, 1476

Vorab entstandene Werbungskosten durch dreijähriges Forschungsstipendium in Kanada

FG Köln, Urteil vom 19.10.2011 - Aktenzeichen 9 K 3301/10

DRsp Nr. 2012/19106

Vorab entstandene Werbungskosten durch dreijähriges Forschungsstipendium in Kanada

Aufwendungen, die eine promovierte Diplom-Biologin im Zusammenhang mit einer - mit einem Stipendium geförderten - dreijährigen Forschung in Kanada tätigt, um im Anschluss daran ihre Hochschulkarrieren in Deutschland aufzunehmen bzw. fortzusetzen, sind vorab entstandene Werbungskosten.

Normenkette:

EStG § 3c; EStG § 9 Abs 1 Satz 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Berücksichtigung von Werbungskosten, die der Klägerin im Zusammenhang mit der Gewährung eines Stipendiums an einer kanadischen Universität entstanden sind, sowie die Berücksichtigung von Kirchensteuerzahlungen als Sonderausgaben streitig.