EStG (1990) § 9 Abs. 1 S. 1 § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 § 21 Abs. 1 § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 § 2 Abs. 2 Nr. 2 ;
Vorab entstandene Werbungskosten für in mehreren Jahren errichtete und bei Fertigstellung veräußerte Wohnung; Einkommensteuer 1993, 1994, 1995, 1996
FG München, Urteil vom 03.03.2003 - Aktenzeichen 13 K 4083/00
DRsp Nr. 2005/4829
Vorab entstandene Werbungskosten für in mehreren Jahren errichtete und bei Fertigstellung veräußerte Wohnung; Einkommensteuer 1993, 1994, 1995, 1996
Wird ein gemischt genutztes Grundstück in einer Zeit von mehr als fünf Jahren errichtet, so können mangels Nachweises einer Einkunftserzielungsabsicht für eine in dem Haus befindliche Wohnung keine vorab entstandenen Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften anerkannt werden, wenn der Steuerpflichtige im Laufe der fünf Jahre gegenüber dem FA mehrfach geänderte Verwendungsabsichten angegeben hat (zuerst Nutzung zu eigenen Wohnzwecken, dann Ankündigung der Vermietung, dann Absicht zur freiberuflichen Nutzung, später Planung der Vermietung an eigene GmbH und letztlich wieder Fremdvermietung) und die Wohnung tatsächlich unmittelbar vor der Fertigstellung veräußert worden ist.
Normenkette:
EStG (1990) § 9 Abs. 1 S. 1 § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 § 21 Abs. 1 § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 § 2 Abs. 2 Nr. 2 ;
Tatbestand:
I.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.