Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Tribunal Arbitral Tributário [Portugal],
Vorabentscheidungsersuchen - Begriff Gericht eines Mitgliedstaats im Sinne von Art. 267 AEUV - Tribunal Arbitral Tributário - Zulässigkeit - Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Gesellschaftsteuer - Steuerbefreite Vorgänge - Möglichkeit der Wiedereinführung der Gesellschaftsteuer
EuGH, Schlussantrag vom 08.04.2014 - Aktenzeichen Rs. C-377/13
DRsp Nr. 2014/6232
Vorabentscheidungsersuchen - Begriff 'Gericht eines Mitgliedstaats' im Sinne von Art. 267AEUV - Tribunal Arbitral Tributário - Zulässigkeit - Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Gesellschaftsteuer - Steuerbefreite Vorgänge - Möglichkeit der Wiedereinführung der Gesellschaftsteuer
Tenor:
Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital in der durch die Richtlinie 85/303/EWG des Rates vom 10. Juni 1985 geänderten Fassung in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 69/335 ist dahin auszulegen, dass er einer Wiedereinführung der Gesellschaftsteuer durch einen Mitgliedstaat auf die in Art. 4 Abs. 1 Buchst. c dieser Richtlinie genannten Vorgänge, die dieser Steuer am 1. Juli 1984 unterlagen und anschließend von ihr befreit wurden, entgegensteht.
Entscheidungsgründe:
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