I. Sach- und Streitstand
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, hielt in 2001, neben 2002 einem der beiden Streitjahre, in ihrem Anlagevermögen ausländische Aktien. Es handelte sich jeweils um Beteiligungen von weniger als 10 %. Dazu, ob es sich um Aktien von Gesellschaften aus anderen Mitgliedstaaten oder aus Drittstaaten handelte, hat das Finanzgericht (FG) keine Feststellungen getroffen. In ihrer Bilanz zum 31. Dezember 2001 setzte die Klägerin die Aktien gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) 1999 mit dem niedrigeren Teilwert von 139 775,35 DM an. Der bisherige Buchwert betrug 220 021,09 DM; es ergab sich eine Gewinnminderung von 80 245,74 DM.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|