I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) stellt Oberflächenbeschichtungen mittels eines thermischen Verfahrens her. Dafür verwendet sie in Fässern bezogenes unversteuertes Testbenzin (Unterpos. 2710 11 21 der Kombinierten Nomenklatur KN) und das der gleichen Position zuzuweisende Leichtöl Exxsol D 60, die dabei verbrannt werden.
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