Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines gemäß § 129 Abgabenordnung (AO) zu Ungunsten der Klägerin geänderten Einkommensteuerbescheids.
Die verwitwete Klägerin erzielte im Streitjahr 1995 aus vier bebauten Grundstücken sowie aus einem geschlossenen Immobilienfonds Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die im Juli 1997 abgegebene Steuererklärung (Bl. 15 ff. der ESt-Akten 1995) verwiesen.
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