Dem Antragsteller wird anstelle seiner gesetzlichen Gebühren in Höhe von 13.502,00 € eine Pauschgebühr in Höhe von 16.500,00 € (in Worten: sechszehntausendfünfhundert Euro) bewilligt.
Der Antragsteller begehrt mit näherer Begründung, auf die Bezug genommen wird, für seine im Verfahren erbrachten Tätigkeiten als bestellter Verteidiger des früheren Angeklagten P die Bewilligung einer Pauschgebühr, deren Höhe er in das Ermessen des Senats stellt.
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