Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin wendet sich gegen die gemäß Bescheid vom letztlich vollständig versagte Erstattung der Stromsteuer nach §
Die XYAktiengesellschaft hatte sich mit Schreiben vom wegen der sich aus der vorgesehenen gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung der XYGruppe ergebenden strom- und mineralölsteuerrechtlichen Auswirkungen an die beklagte Verwaltungsbehörde gewandt. Die damalig aktuelle gesellschaftsrechtliche Struktur stellte die Klägerin in diesem Schreiben sowie in der Klagebegründung wie folgt dar:
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