I.
Die Tochter des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) E erhielt im Juli 2006 von der Universität X den akademischen Grad eines Bachelor of Arts im Fach "..." verliehen. Vom 4. Oktober 2006 bis Ende 2007 war E bei der Y-AG beschäftigt. Zunächst war sie aufgrund eines Praktikantenvertrages bis zum 18. März 2007 für ein Monatsgehalt von 800 EUR tätig, danach arbeitete sie dort als Team-Assistentin. Lt. Praktikumszeugnis war sie überwiegend mit folgenden Aufgaben betraut:
Mitarbeit bei Planung und Umsetzung einer medialen Marktbeobachtung,
Mitarbeit bei Koordinierung und Umsetzung des weltweiten internen Kommunikations-Newsletters,
Unterstützung der Kommunikationsmanager im Tagesgeschäft,
Verantwortung für die Auswertung interner Umfragen,
Mitarbeit (Beratung, Planung, Umsetzung) im Eventmanagement.
Im Januar 2008 meldete sich E bei der Fachhochschule Z für das Master-Studium "..." an.
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