1. Unter Verwerfung der weitergehenden Beschwerde als unbegründet wird der Vollzug des Haftbefehls der 2. großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hildesheim vom 29. Januar 2019 - 16 KLs
a) Sicherheit durch Hinterlegung von vier Millionen Euro in bar leistet und
b) seinen Personalausweis und seinen Reisepass, beide ausgestellt von der Republik Österreich, zu den Akten reicht.
2. Der Angeklagte wird angewiesen,
a) seinen Wohnsitz wieder unter der Anschrift ... zu nehmen,
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|