Streitig ist die Berücksichtigung von Verlusten aus Gewerbebetrieb bei der Einkommensteuerveranlagung der Kläger für 1996.
Die Kläger sind verheiratet und werden zusammen veranlagt. Der Kläger war im Streitjahr als Diplomkaufmann bei der A GmbH nichtselbständig tätig und erzielte einen Bruttoarbeitslohn von ... DM. Seit 1.1.2000 ist er nur noch gewerblich tätig. Die Klägerin hatte keine eigenen Einkünfte.
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