Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
1.
Die Revision ist nicht wegen Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) zuzulassen. Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist nicht von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Betriebsverpachtung abgewichen.
a)
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