Auf die Berufung des Klägers wird das am 28.01.2015 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die in der Gesellschafterversammlung der Beklagten am 13.06.2013 in der .....straße ..., ..... Stadt 1 ab 10.00 Uhr zu den Tagesordnungspunkten III.1, III.2, III.3. und III.4. gefassten Beschlüsse (sowohl die ersten als auch die bestätigenden Beschlüsse dazu),
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