I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat gegen den Bescheid des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzministerium) über das Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung Anfechtungsklage erhoben und zugleich einen Antrag auf Durchführung des verwaltungsinternen Überdenkungsverfahrens gemäß § 29 der gestellt. Zur Begründung hat er substantiierte Einwendungen gegen die Bewertung seiner Prüfungsleistungen erhoben. Zur Durchführung des Überdenkungsverfahrens hat das Finanzgericht (FG) das gerichtliche Verfahren nach § der () ausgesetzt.
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