Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 13.03.2019 –
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist Eigentümer eines mit einem Vorder- und einem Hinterhaus bebauten Grundstücks. Das Hinterhaus besteht aus drei Wohnungen, von denen zwei zu Wohnzwecken vermietet sind. Im Vorderhaus hat der Kläger Räumlichkeiten unter Ausweis der Umsatzsteuer an einen Imbissbetrieb vermietet. Ferner befindet sich in diesem Objekt noch eine kleine Dachgeschosswohnung, die ebenfalls zu Wohnzwecken vermietet ist.
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