Der angefochtene Beschluss wird abgeändert. Rechtsanwältin M wird entpflichtet und der Klägerin Rechtsanwalt C aus F zu den bisherigen Bedingungen beigeordnet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 35.000 € festgesetzt, § 23 a Abs. 1 RVG.
I.
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