Auf die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten wird das am 29.11.2017 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve unter Zurückweisung der Rechtsmittel im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.095,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.12.2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz trägt der Kläger zu 25 %, die Beklagte zu 75 %. Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz trägt der Kläger zu 15 %, die Beklagte zu 85 %.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|