BFH - Urteil vom 20.06.2023
IX R 17/21
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 21 Abs. 2;
Fundstellen:
DB 2023, 2796
DStR 2023, 2562
DStRE 2023, 1463
NJW 2023, 3742
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 22.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 1938/19

Voraussetzungen der Berücksichtigung eines Werbungskostenüberschusses bei den Einkünften aus Vermietung und VerpachtungAnforderungen an die Überprüfung der EinkünfteerzielungsabsichtBesonderheiten bei Wohnungen mit mehr als 250 m² Wohnfläche

BFH, Urteil vom 20.06.2023 - Aktenzeichen IX R 17/21

DRsp Nr. 2023/14461

Voraussetzungen der Berücksichtigung eines Werbungskostenüberschusses bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Anforderungen an die Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht Besonderheiten bei Wohnungen mit mehr als 250 m² Wohnfläche

1. Bei der Vermietung eines Objekts mit einer Wohnfläche von mehr als 250 qm besteht eine Ausnahme von der typisierten Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit, die Anlass zu deren Überprüfung mittels einer Totalüberschussprognose gibt.2. An den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur typisierten Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit und den diesbezüglichen Ausnahmen, insbesondere bei der Vermietung eines Objekts mit mehr als 250 qm Wohnfläche, hält der Senat auch nach der Einfügung von § 21 Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 fest.

Tenor

Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 22.01.2021 - 5 K 1938/19 aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Baden-Württemberg zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 21 Abs. 2;

Gründe

I.