I. Der nicht vertretene Antragsteller hat gegen das am 14. Mai 2013 zugestellte Urteil des Finanzgerichts Münster (FG)
Mit Schreiben vom 10. Juni 2013 wies die Geschäftsstelle des Senats auf den Vertretungszwang nach § 62 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) und den Fristablauf für die Beschwerde am 14. Juni 2013 hin.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|