Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 18. August 2015 10 K 3410/13 K,G aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Anschlussrevision der Klägerin wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
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