OLG Düsseldorf - Beschluss vom 16.04.2009
I-3 Wx 85/09
Normen:
GmbHG § 4a; GmbHG § 6 Abs. 2;
Fundstellen:
FGPrax 2009, 178
GmbHR 2009, 776
OLGReport-Düsseldorf 2009, 546
ZInsO 2009, 1499
Vorinstanzen:
LG Duisburg, vom 26.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 21 T 118/08

Voraussetzungen der Eintragung eines im Ausland ansässigen Geschäftsführers einer GmbH im Handelsregister

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.04.2009 - Aktenzeichen I-3 Wx 85/09

DRsp Nr. 2009/13872

Voraussetzungen der Eintragung eines im Ausland ansässigen Geschäftsführers einer GmbH im Handelsregister

Nach Neufassung des § 4a GmbHG, der es erlaubt, dass eine deutsche GmbH ihren Verwaltungssitz an jeden beliebigen Ort im Ausland verlegt, mithin ihre Geschäfte auch vollständig im oder aus dem Ausland tätigt, ist - auch mit Blick auf die denkbare Möglichkeit einer Anordnung des persönlichen Erscheinens des Geschäftsführers der GmbH durch ein inländisches Gericht oder eine inländische Behörde - nicht anzunehmen, dass ein Geschäftsführer mit Staatsangehörigkeit und Wohnsitz eines Nicht-EU-Staates seine gesetzlichen Aufgaben bei fehlender Einreisemöglichkeit typischerweise nicht erfüllen könnte.

Tenor:

Die angefochtene Entscheidung wird geändert.

Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Registergericht - Duisburg vom 26. August 2008 wird aufgehoben. Das Amtsgericht wird angewiesen, von den dort geäußerten Bedenken gegen die beantragte Eintragung Abstand zu nehmen.

Normenkette:

GmbHG § 4a; GmbHG § 6 Abs. 2;

Gründe:

I.